Gutachten von Aufzügen

Erstellung von Gutachten und Dokumentationen
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung
- Erstellung eines Zustandsberichts mit Budgetempfehlung
- Analyse der Wartungsaktivitäten
- Erstellung eines Notfallplans
- Dokumentation aller relevanten Informationen
- Protokollierung von Ereignissen
Um Ihren Betreiberpflichten gemäß der Betriebssicherheitsverordnung nachzukommen, ist es erforderlich, eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung für jede Aufzugsanlage vorzulegen.
Gleichzeitig können die oben genannten Gutachten als Entscheidungsgrundlage für Investitionen dienen und Ihnen helfen, entsprechende Maßnahmen abzuleiten, um Qualitäts- und Verfügbarkeitsverluste zu vermeiden.