Betreibertipps

Cybersecurity: Die Verunsicherung hält an …

Die Idee ist verführerisch: Warum sollte man nicht einfach rein mechanische Fangvorrichtungen und Geschwindigkeitsbegrenzer verwenden, die sich seit fast 170 Jahren bewährt haben? Denn bei diesen Teilen müssen sich Betreiber und Aufzugshersteller nicht mit der Frage der Cybersicherheit herumschlagen. Natürlich kann man das Rad nicht zurückdrehen, doch die Idee zeigt, wie groß die Verunsicherung im Markt immer noch ist. Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass Betreiber seit dem 1. Juli bei der Gefährdungsbeurteilung eine Dokumentation zur Cybersicherheit vorlegen müssen – sonst schreiben die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) einen geringfügigen Mangel auf. Das sagt der neue Teil 1 der Technischen …

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Das Billy-Regal der Aufzugsbranche

Wussten Sie schon, dass jeder neue Aufzug, der in Europa in Betrieb genommen wird, einen Prozess durchlaufen hat, den eine Prüforganisation zertifiziert und den man “Inverkehrbringen” nennt? Nun können Aufzüge entweder in Einzelfertigung konstruiert und gebaut werden oder als Modell in großer Stückzahl – ähnlich wie der VW-Golf oder das Billy-Regal von Ikea. Diese Modelle haben – ähnlich wie der VW-Golf und das Billy-Regal – eine bestimmte Anzahl von Varianten. Solche Massenproduktionen haben den Vorteil, dass man sie standardisiert produzieren und damit auch günstiger anbieten kann. Dafür bietet die Aufzugsrichtlinie einen vereinfachten Prozess an: die Baumusterprüfung. Dafür muss …

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Das Spiel mit der Angst

Aktuell geht ein Gespenst in der Aufzugsbranche um: das Cyber-Monster. Noch beschäftigen sich nur Fachkreise damit, sehr intensiv und kontrovers – aber wissen wir Betreiber überhaupt, was auf uns zukommt und worum es eigentlich geht? Ich kann es nicht mehr hören: Einerseits erzählen uns Betreibern alle, dass der Aufzug das sicherste Transportmittel der Welt sei. Auf der anderen Seite erklären mir dieselben Leute, was ich als Betreiber alles tun muss, damit nichts Gefährliches passiert. Ich muss mich ständig gegen den Gedanken wehren, dass mit dieser Angst zum einen der Selbsterhalt gestärkt werden soll und zum anderen gut Geld zu…

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Verwaltung des Aufzugs delegieren?

Die Fremdverwaltung von Aufzügen ist ein Phänomen, das in der Immobilienbranche weit verbreitet ist. Lohnt sich das für die Betreiber? Beispiel: Eigentümergemeinschaften beauftragen einen Verwalter, der sich um alles rund um das Mehrfamilienhaus kümmert, einschließlich der Instandhaltung des Aufzugs. Doch wie sieht es aus, wenn ein Unternehmen beauftragt wird, das die Wartung und Instandsetzungen des Aufzugs beaufsichtigt, kontrolliert und dokumentiert? In diesem Modell entscheidet das “verwaltende” Unternehmen, welche Reparaturen wann durchgeführt werden müssen und wertet die gesammelten Daten über die entsprechende Aufzuganlage aus, um notwendige Maßnahmen auszuloten und einleiten zu können. Auf den ersten Blick liegen die Vorteile dieses…

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Teure Freundschaft: Architekten und die geschlossenen Systeme

Wenn Architekten einen Aufzug einplanen, sind zwei Dinge wichtig: Die Anlage sollte schön sein und wenig Arbeit machen. Fällt ihre Wahl auf eine Anlage mit einem geschlossenen System, bei der Hersteller und Errichter identisch sind, zahlt die Zeche am Ende der Betreiber beziehungsweise der Mieter. Architekten und Aufzüge sind ein leidiges Thema. Wenn sie ein Gebäude für einen Betreiber oder für mehrere Eigentümer wie etwa im Wohnungsbau erstellen, ist die Integration einer Aufzugsanlage für sie eine lästige Pflicht. Verschiedene Lösungen Da geht es vor allem um Ästhetik. Ein Triebwerksraum auf dem Dach kommt nicht infrage, denn er wird als…

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Der beste Instandhaltungsvertrag und seine Kosten

Wann sind sogenannte Vollwartungsverträge eigentlich sinnvoll, die auch die Kosten für Ersatzteile und Reparaturen einschließen? Und in welchen Intervallen sollte der Aufzug inspiziert und gewartet werden? Und welcher Preis ist für eine Wartung und Inspektion je Einsatz angemessen? Mit dem Thema Vollwartungsvertrag hat sich Horst Schickor bereits Ende 2021 in einem Artikel für das LIFTjournal befasst. Sein Fazit: Ein solcher Vertrag ist eine Art Versicherung für den Fall, dass etwas defekt gehen könnte. Bezahlt macht er sich erst, wenn die Gewährleistung endet und nur so lange, wie der Errichter die Verfügbarkeit der Ersatzteile garantieren kann. Doch was ist mit der…

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Weitere Betreibertipps

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